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Eltern können Geld für Schultaschenrechner nicht zurückfordern

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Eltern in Sachsen müssen auch in Zukunft für die Anschaf­fung der Schul­ta­schen­rechner ihrer Kinder aufkommen. So lautet ein aktuelles Urteil des sächsi­schen Oberver­wal­tungs­ge­richts in Bautzen. Es hob damit eine Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts Chemnitz auf. Dort hatten die Richter der Klage eines Vaters statt­ge­geben, der die Kosten für den Schul­ta­schen­rechner seiner Tochter vom Schul­träger, der Stadt Limbach-Oberfrohna, erstatten bekommen wollte. Dagegen hatte die Große Kreis­stadt Berufung einge­legt.