Eltern wollen Testpflicht an Schulen gerichtlich stoppen
Die Testpflicht an den weiterführenden Schulen stößt bei vielen Eltern in Sachsen auf erheblichen Widerstand. Sie sehen durch den Eingriff die Unversehrtheit und Persönlichkeitsrechte der Schüler verletzt. Inzwischen beschäftigt sich auch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen mit mehreren Eilanträgen zu dem Thema.
Wie uns ein Sprecher sagte, geht es unter anderem darum, dass die Testpflicht für Schüler umgehend gestoppt wird. Auch die Maskenpflicht im Unterricht wollen viele Eltern nicht mittragen. Sie befürchten gesundheitliche Schäden, weil das dauerhafte Tragen einer Maske zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen führt. Einige Eltern berichten auch, dass die Schüler sogar teilweise im Sportunterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Das sehen auch Gesundheitsexperten kritisch.
Schüler an den weiterführenden Schulen müssen sich seit Mittwoch verpflichtend testen lassen. Wer sich keinem Test unterzieht, darf das Schulgelände nicht betreten und bekommt Aufgaben für zu Hause. Wird ein Schüler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, muss er je nach Alter in ein freies Zimmer und muss durch die Eltern abgeholt werden. Ältere können selbstständig die Schule verlassen. Die Schüler müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren, sagt das Kultusministerium.
Die Schulleitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten und informiert ebenso das zuständige Gesundheitsamt. Die endgültige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, obliegt dann dem Gesundheitsamt.
Kultusminister Christian Piwarz hatte im Vorfeld betont, dass die Tests leicht anzuwenden seien. Anders als bei Schnelltests werde der Abstrich nicht im tiefen Nasen- oder Rachenraum entnommen, sondern im vorderen Nasenbereich entnommen. „Das ist keinerlei Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, meinte Piwarz.
Fragen und Antworten zur Testpflicht gibt es hier.
