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Fall Arnsdorf: Toter in Wald bei Dorfhain entdeckt

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In einem Waldstück bei Dorfhain ist ein Toter entdeckt worden. Es handelt sich vermut­lich um einen 21-jährigen Iraker, Todes­ur­sache war laut Polizei nach bishe­rigen Ermitt­lungen Unter­küh­lung. Bei dem Toten handelt es sich offenbar um den Asylbe­werber, der vergan­genes Jahr vor einem Super­markt in Arnsdorf an einen Baum gefes­selt wurde. Papiere mit einer Aufent­halts­ge­neh­mi­gung wurden bei dem Toten entdeckt.Klarheit zur Identität soll ein DNA-Test bringen. Ein Ergebnis des DNA-Abgleichs werde in 1-2 Wochen erwartet, sagte Oberstaats­an­walt Lorenz Haase auf unsere Anfrage. Der Mann sei im Januar von seinem Betreuer schrift­lich als abgängig gemeldet worden, teilte ein Polizei­spre­cher auf unsere Anfrage mit. Er hatte sich 14 Tage lang nicht gemeldet. Daraufhin wurde ein Vermiss­ten­ver­fahren einge­leitet. Nun ist der Mann zu Wochen­be­ginn von einem Jagdpächter im Tharandter Wald entdeckt worden.Der 21-jährige Iraker sollte eigent­lich am nächsten Montag als Zeuge in einem Prozess gehört werden. Vier Männer müssen sich ab Montag wegen Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht in Kamenz verantworten. Der Fall hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt.Die ausführ­liche Mittei­lung von Polizei und Staats­an­walt­schaft Dresden:In einem Waldstück bei Dorfhain hat am Montag­abend ein Jagdpächter einen männli­chen Leichnam gefunden. Der Tote trug eine Aufent­halts­ge­stat­tung bei sich, die auf einen 21-jähriger Iraker ausge­stellt war. Am 19.04.2017 erfolgte die Obduk­tion des Toten. Sie ergab Unter­küh­lung als Todes­ur­sache. Der genaue Todes­zeit­punkt konnte nicht festge­stellt werden, am ehesten kann er auf Januar 2017 einge­grenzt werden. Es konnten keine Anzei­chen auf eine äußere Gewalt­ein­wir­kung festge­stellt werden. Aufgrund des Verwe­sungs­grades der Leiche war eine zweifels­freie Identi­fi­zie­rung des Mannes vor Ort nicht möglich. Mithilfe eines DNA-Abgleich wird nun überprüft, ob es sich bei dem Toten um den 21-jährigen iraki­schen Staats­bürger handelt. Das Ergebnis steht gegen­wärtig noch aus. Der Mann hatte zuletzt in der Nähe von Dorfhain gelebt, sein Betreuer hatte den Mann dann nach 14 Tagen im Januar als vermisst.Der Iraker, auf dem die Aufent­halts­ge­stat­tung ausge­stellt war, wurde am 21.05.2016 durch eine Streife der Polizei­di­rek­tion Görlitz auf dem Parkplatz eines Arnsdorfer Super­marktes an einem Baum gefes­selt aufge­funden.Die Verhand­lung am Amtsge­richt Kamenz gegen die vier Angeklagten ist auf Montag, den 24.04.2017 termi­niert. In dem Verfahren sollte der Iraker als Zeuge aussagen. Ob der Prozess nun aufge­nommen wird, ist derzeit unklar. Am Amtsge­richt Kamenz war zunächst niemand erreichbar.Die Staats­an­walt­schaft Dresden hat ein Todes­er­mitt­lungs­ver­fahren einge­leitet. Die Dresdner Mordkom­mis­sion hat die polizei­li­chen Ermitt­lungen nach dem Auffinden des Leich­nams übernommen.Staats­an­walt­schaft Görlitz hatte im Fall Arnsdorf im Dezember Anklage erhoben"Die Staats­an­walt­schaft Görlitz hat die Ermitt­lungen gegen vier deutsche Staats­an­ge­hö­rige im Alter von 29 bis 56 Jahren abgeschlossen und Anklage zum Amtsge­richt Kamenz – Straf­richter – erhoben.Den Angeschul­digten wird vorge­worfen, am 21. Mai 2016, gegen 18.50 Uhr, gegen einen iraki­schen Staats­an­ge­hö­rigen, welcher sich im Netto-Markt in Arnsdorf aufhielt, gewalt­tätig vorge­gangen zu sein, indem sie den Geschä­digten ergriffen und gegen seinen Willen aus dem Markt zerrten. Vor dem Markt soll der Geschä­digte sodann mittels eines Kabel­bin­ders von ihnen gefes­selt und zu Boden gedrückt worden sein. Anschlie­ßend, so der Vorwurf, ergriffen die Angeschul­digten dessen Arme, bogen diese um einen der dortigen Bäume nach hinten und fesselten anschlie­ßend erneut die Hände des Zeugen mittels eines Kabel­bin­ders. Diese Fesse­lung und die damit verbun­dene Hinde­rung des Zeugen an seiner Fortbe­we­gungs­frei­heit sollen bis gegen 19.15 Uhr aufrecht­er­halten geblieben sein.Den Angeschul­digten wird Freiheits­be­rau­bung vorge­worfen.In diesem Zusam­men­hang wurde das Verfahren gegen den iraki­schen Staats­an­ge­hö­rigen, welcher verdäch­tigt wurde, an diesem Tag im Kassen­be­reich des Netto-Marktes in Arnsdorf eine Zeugin mit zwei in den Händen gehal­tenen Weinfla­schen bedroht zu haben, gemäß § 170 Abs. 2 StPO einge­stellt, da die Tat nicht nachweisbar war. Anhand einer Video­auf­nahme konnte festge­stellt werden, dass eine Bedro­hungs­lage nicht bestand."