Falsche Corona-Verordnung: kaum Aussicht auf Rückzahlung von Geldbußen
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Vor kurzem hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht die erste Corona-Verordnung des Freistaats aus dem letzten Jahr für unwirksam erklärt. Leipziger, die damals für Verstöße Strafen zahlen mussten, werden ihr Geld aber wohl nicht zurückbekommen. Laut Ordnungsdezernat behalten auch die rechtswidrigen Bußgeldbescheide ihre Rechtskraft. Nur Strafen von mehr als 250 Euro könnten angefochten werden.
Die noch etwa 400 offenen Verfahren sollen dagegen eingestellt werden. Das passiert aber erst, wenn die Entscheidung des OVG rechtskräftig wird. Noch kann die Landesregierung Revision einlegen.