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Faustschlag ins Gesicht - Freispruch für Görlitzer Polizisten

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Das Amtsge­richt Görlitz hat einen Polizisten vom Vorwurf der Körper­ver­let­zung im Amt freige­spro­chen. Der Angeklagte habe angemessen gehan­delt. Bei der Begrün­dung stützte sich der Richter auf die Aussagen eines Sachver­stän­digen. Der 35-jährige Polizist hatte einem Tatver­däch­tigen, der seinen Ausweis nicht zeigen wollte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Die Görlitzer Streife war zu einer Ausein­an­der­set­zung zum Jugend­klub Girbigs­dorf gerufen worden. Der Polizist sprach einen Tatver­däch­tigen an. Er habe ihn wieder­holt aufge­for­dert, den Perso­nal­aus­weis zu zeigen und dann angekün­digt, dass er Zwang anwenden werde. In der Zwischen­zeit hätten sich rund 30 bis 40 zum Teil alkoho­li­sierte Gäste um den Polizisten geschart. Eine Alter­na­tive zu dem Faust­schlag sah der Beamte in dieser aufge­la­denen Situa­tion nicht.

Der Sachver­stän­dige gab ihm Recht. Er habe nach Lehrbuch gehan­delt, ein Schock­mo­ment geschaffen und damit die Lage nicht weiter eskalieren lassen. Der Richter wollte noch Zeugen hören. Doch die erschienen nicht.