Fehlende Impfung bedeutet nicht Beschäftigungsverbot
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Die Impfpflicht im medizinischen Bereich sorgt für große Unsicherheiten. Der Landkreis Leipzig hat jetzt klargestellt, dass eine fehlende Impfung nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot führt. Das sei im Infektionsschutzgesetz nämlich als „Kann-Bestimmung“ geregelt.
Heißt: die Betroffenen und Einrichtungen müssen zu ihrer konkreten Situation angehört werden, bevor entschieden wird. Sollte die Versorgungsleistung z. B. nicht gesichert sein, können die Betroffenen auch weiter unter bestimmten Schutzauflagen arbeiten.