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Fehlender Kitaplatz – Oberlandesgericht entscheidet über Schadenersatz

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Die Stadt Leipzig wehrt sich gericht­lich gegen Schaden­er­satz­zah­lungen wegen fehlender Kinder­be­treu­ungs­plätze. Zu Beginn der Berufungs­ver­hand­lung vor dem Oberlan­des­ge­richt Dresden machte der Vorsit­zende Richter am Freitag deutlich, dass der Senat bei der Stadt eine Verlet­zung der Amtspflicht sieht. Das Landge­richt Leipzig hatte Leipzig zur Zahlung des Verdienst­aus­falls an drei Mütter verur­teilt, die für ihre Klein­kinder nicht recht­zeitig einen Kita-Platz fanden.Das Gericht in Dresden will seine Entschei­dung am 26. August bekannt­geben.