Fehlender Kitaplatz – Oberlandesgericht entscheidet über Schadenersatz
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Die Stadt Leipzig wehrt sich gerichtlich gegen Schadenersatzzahlungen wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze. Zu Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden machte der Vorsitzende Richter am Freitag deutlich, dass der Senat bei der Stadt eine Verletzung der Amtspflicht sieht. Das Landgericht Leipzig hatte Leipzig zur Zahlung des Verdienstausfalls an drei Mütter verurteilt, die für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden.Das Gericht in Dresden will seine Entscheidung am 26. August bekanntgeben.