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Feuerwerksverbot in Grimma zum Schutz der Störche

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In Grimma sollen Störche besser geschützt werden, Feuerwerk und Drohnenflüge werden deswegen untersagt. Um einen besetzten Storchenhorst darf in einem Umkreis von einem Kilometer nicht mehr geknallt werden. Hintergrund ist, dass das laute Feuerwerk die Störche so sehr erschrecken kann, dass sie die Flucht ergreifen und ihre Jungtiere zurücklassen. Das würde tödlich für diese enden, heißt es. Auch eine Drohne über dem Horst könne eine Fluchtreaktion auslösen. Drohnenflüge über den Nestern werden deswegen ebenfalls untersagt.

Das Verbot gilt in Beiersdorf, Großbardau, Nerchau, Gornewitz, Neunitz, Kleinbothen, Großbothen, Göttwitz, Wetteritz und Mutzschen. Das sächsische Umweltministerium weist darauf hin, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen mit bis zu 50.000 Euro Strafe geahndet werden können. 

Redaktioneller Hinweis: 
Der Artikel ist am 18.06.23 korrigiert worden, da der ursprüngliche Artikel fehlerhaft war.