FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn
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Wer mit Bus und Bahn in unserer Stadt unterwegs ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Das haben die LVB gestern mitgeteilt. Die Regelung wurde mit dem neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz beschlossen.
Demnach gilt die FFP2-Maskenpflicht sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Es gibt aber auch Ausnahmen: So sind z.B. Kinder unter sechs Jahren von der Pflicht ausgenommen. Zudem können sich Menschen weiterhin mit einem ärztlichen Attest von der Maskenpflicht befreien lassen.