Finanzämter im Freistaat zum Fest friedlich
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Säumige Steuerzahler in Sachsen bekommen zum Jahresende Schonfrist. Auch in diesem Jahr werden die Finanzämter den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Das heißt, das ab morgen weder Vollstreckungsmaßnahmen noch Außenprüfungen geben wird - und das bis Neujahr. Aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn ein endgültiger Steuerausfall durch Verjährung droht. Auch der Versand von Steuerbescheiden und Mahnungen wird nicht gestoppt. Fällige Steuern sollten auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Ansonsten könnten Säumniszuschläge entstehen, so das Finanzministerium.