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Finanzämter im Freistaat zum Fest friedlich

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Säumige Steuer­zahler in Sachsen bekommen zum Jahres­ende Schon­frist. Auch in diesem Jahr werden die Finanz­ämter den „Weihnachts­frie­den“ wahren. Das heißt, das ab morgen weder Vollstre­ckungs­maß­nahmen noch Außen­prü­fungen geben wird - und das bis Neujahr. Aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn ein endgül­tiger Steuer­aus­fall durch Verjäh­rung droht. Auch der Versand von Steuer­be­scheiden und Mahnungen wird nicht gestoppt. Fällige Steuern sollten auch während der Weihnachts­zeit pünkt­lich entrichtet werden. Ansonsten könnten Säumnis­zu­schläge entstehen, so das Finanz­mi­nis­te­rium.