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Fluchtgefahr - Kinox.to-Angeklagter bleibt in U-Haft

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Im Prozess um das Raubko­pien-Portal Kinox.to bleibt der Angeklagte weiter in Unter­su­chungs­haft. Die Wirtschafts­kammer wies einen Antrag der Vertei­di­gung auf Aufhe­bung des Haftbe­fehls zurück, so ein Gerichts­spre­cher. Demnach bestehe Flucht- und Verdunk­lungs­ge­fahr. Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Angeklagten unter anderem gewerbs­mä­ßige Urheber­rechts­ver­let­zung vor. Kinox.to gilt als Nachfolger des 2011 aufge­flo­genen Kino.to und verlinkt massen­haft auf Raubko­pien von Filmen und Serien.