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Fluthilfe kann beantragt werden

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Vom Hochwasser betrof­fene Unter­nehmen, Privat­per­sonen und Vereine können ab heute staat­liche Hilfen beantragen. Die Anträge müssen bei der Sächsi­schen Aufbau­bank einge­reicht werden. Privat­per­sonen sollen bis zu 50 Prozent der Gebäu­de­schäden ersetzt bekommen. Für die Besei­tung von Schäden, zum Beispiel an Straßen oder Brücken, können Kommunen mit Zuschüssen von bis zu 90 Prozent rechnen. Auch Unter­nehmen werden unter­stützt. Das Hochwasser hat in Sachsen Schäden von rund 1,9 Milli­arden Euro angerichtet.