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Freispruch für angeklagten Arzt vom Sankt Georg

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Der ehema­lige Arzt des Sankt Georg Klini­kums ist im Prozess wegen fahrläs­siger Tötung vom Amtsge­richt freige­spro­chen worden. Es konnte ihm keine Pflicht­ver­let­zung nachge­wiesen werden, so ein Gerichts­spre­cher. Der Mann hatte im Sommer 2007 eine pflege­be­dürf­tige Patientin mit der Diagnose Harnwe­gin­fek­tion wieder nach Hause geschickt. Einen Tag später verstarb sie.