Freispruch für Hebamme nach Tod eines Babys an Uni-Klinik
Knapp fünf Jahre nach dem Tod eines Babys an der Uni-Klinik Leipzig ist eine Hebamme in zweiter Instanz freigesprochen worden. Die Revision der Verteidigung hatte damit Erfolg. Die 50-Jährige hatte 2008 vor der Geburt des kleinen Tony Fehler gemacht und ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Tod des Jungen aber nicht vermieden werden können, wenn die Frau fehlerfrei gehandelt hätte. Tonys Mutter hatte einen Gebärmutterhalsriss erlitten. Der Junge kam hirntot zur Welt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für die Staatsanwaltschaft ist das Urteil ein Dämpfer. Sie hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Sie prüft nun eine weitere Revision.