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Freispruch für Hebamme nach Tod eines Babys an Uni-Klinik

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Knapp fünf Jahre nach dem Tod eines Babys an der Uni-Klinik Leipzig ist eine Hebamme in zweiter Instanz freige­spro­chen worden. Die Revision der Vertei­di­gung hatte damit Erfolg. Die 50-Jährige hatte 2008 vor der Geburt des kleinen Tony Fehler gemacht und ihre Sorgfalts­pflichten verletzt. Nach Ansicht der Richter hätte der Tod des Jungen aber nicht vermieden werden können, wenn die Frau fehler­frei gehan­delt hätte. Tonys Mutter hatte einen Gebär­mut­ter­hals­riss erlitten. Der Junge kam hirntot zur Welt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Für die Staats­an­walt­schaft ist das Urteil ein Dämpfer. Sie hatte eine Verur­tei­lung wegen fahrläs­siger Tötung gefor­dert sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Sie prüft nun eine weitere Revision.