Freispruch gegen Messerstecher aus Eilenburg noch nicht rechtskräftig
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Nach dem Freispruch gegen den Messerstecher aus Eilenburg können Staatsanwaltschaft und Nebenklage noch Revision gegen das Urteil einlegen. Das Landgericht hatte den 21-jährigen Roy H. am Dienstag auf freien Fuß gesetzt, weil es sich bei der Tat um eine Notwehrsituation handelte.So soll das spätere Opfer den Beschuldigten damals zuerst angegriffen und ihm drei wuchtige Schläge ins Gesicht verpasst haben. Diese hätten lebensgefährlich enden können, hieß es als Begründung vom Gericht. Auf einer Party war es Ende 2011 zu einem heftigen Streit zwischen den beiden Männern gekommen. Am Ende stach der Freigesprochene auf seinen Bekannten ein. Der 19-Jährige starb schließlich an einer Embolie.