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Freispruch gegen Messerstecher aus Eilenburg noch nicht rechtskräftig

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Nach dem Freispruch gegen den Messer­ste­cher aus Eilen­burg können Staats­an­walt­schaft und Neben­klage noch Revision gegen das Urteil einlegen. Das Landge­richt hatte den 21-jährigen Roy H. am Dienstag auf freien Fuß gesetzt, weil es sich bei der Tat um eine Notwehr­si­tua­tion handelte.So soll das spätere Opfer den Beschul­digten damals zuerst angegriffen und ihm drei wuchtige Schläge ins Gesicht verpasst haben. Diese hätten lebens­ge­fähr­lich enden können, hieß es als Begrün­dung vom Gericht. Auf einer Party war es Ende 2011 zu einem heftigen Streit zwischen den beiden Männern gekommen. Am Ende stach der Freige­spro­chene auf seinen Bekannten ein. Der 19-Jährige starb schlie­ß­lich an einer Embolie.