++ EIL ++

Freistaat fördert Fahrräder

Zuletzt aktualisiert:

Sachsen fördert die Neuanschaffung von einfachen und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern. Das hat das Kabinett in Dresden beschlossen.

Voraussetzung ist, dass die Fahrräder werden für einen institutionellen oder gewerblichen Zweck genutzt. Der Zuschuss kann zwischen 500 und 1.500 Euro betragen und muss nicht zurückgezahlt werden. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen und Zweckverbände.

Antrags- und Bewilligungsstelle wird das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Die Richtlinie wird vorher aber noch im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.