Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge 1953 bis 1958 endet
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Für den Umtausch der alten Führerscheine läuft die nächste Frist ab. Wer zwischen 1953 und 58 geboren ist, hat noch bis zum 19. Juli Zeit. Darauf hat die Stadt jetzt hingewiesen. Zuvor war die Frist bereits verlängert worden.
Der Führerschein muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Grund für den Umtausch ist, dass Führerscheine in der Europäischen Union einheitlich und somit fälschungssicherer gemacht werden sollen.
Bis zum 19. Januar 2033 müssen in der EU alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Schätzungen zufolge sind etwa 300.000 Leipziger davon betroffen.