Gartenbewässerung & Co - Umweltamt weist auf Regelung bei Wasserentnahme hin
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Gerade jetzt im Sommer pumpen Gartenbesitzer häufig Wasser aus den benachbarten Seen, Bächen oder Flüssen. Doch dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen. Darauf weist das Umweltamt Nordsachsen hin. Demnach darf mit Gießkannen oder Eimern Wasser geschöpft werden. Für Pumpen braucht es eine Sondergenehmigung. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.