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Gartenbe­wässerung & Co - Umweltamt weist auf Regelung bei Wasserentnahme hin

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Gerade jetzt im Sommer pumpen Garten­be­sitzer häufig Wasser aus den benach­barten Seen, Bächen oder Flüssen. Doch dafür gibt es klare gesetz­liche Regelungen. Darauf weist das Umweltamt Nordsachsen hin. Demnach darf mit Gießkannen oder Eimern Wasser geschöpft werden. Für Pumpen braucht es eine Sonder­ge­neh­mi­gung. Verstöße werden mit Bußgel­dern geahndet.