Geflügelpest – Sperrbezirk im Stadtgebiet Leipzig wieder aufgehoben
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Die Stadt nach dem Vogelgrippe-Fund Mitte Januar den Sperrkreis wieder aufgehoben. Das kommt jetzt aber nicht überraschend, denn nach 21 Tagen gelten für den Sperrbezirk die Anforderungen wie an ein Beobachtungsgebiet. Das heißt unter anderem, dass Vögel in Ställen zu halten sind und dass Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen dürfen. Dieser Beobachtungskreis gilt nach wie vor für das gesamte Leipziger Stadtgebiet. Der Sperrkreis wurde am 18. Januar errichtet, nachdem bei einem toten Wildvogel am Elsterflutbecken das gefährliche Vogelgrippevirus festgestellt worden war.