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Geldstrafe für Zwickauer Mitangeklagten aus NSU-Prozess

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Ein Mitan­ge­klagter aus dem Münchner NSU-Prozess ist vom Amtsge­richt Zwickau wegen Körper­ver­let­zung und Bedro­hung zu einer Geldstrafe verur­teilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der mutma­ß­liche Unter­stützer der rechten Terror­gruppe einen heute 19-Jährigen verprü­gelt, getreten und mit dem Tode bedroht hat. Das Gericht verhängte am Montag in der von großem Medien­in­ter­esse beglei­teten Verhand­lung gegen den 37-jährigen André E. eine Geldstrafe von 52 Tages­sätzen à 13 Euro. Zuvor hatte der nicht vorbe­strafte Mann einen Straf­be­fehl über 600 Euro nicht akzep­tiert und Einspruch einge­legt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.

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Staats­an­walt Jörg Rzehak