Geldstrafe nach Mordaufruf gegen Oberbürgermeister Jung
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Das Amtsgericht Leipzig hat gegen einen 43-Jährigen wegen eines Aufrufs zum Mord an Oberbürgermeister Burkhard Jung eine Geldstrafe verhängt. 1380 Euro muss der Angeklagte nun zahlen.
Der 43-Jährige hatte seinen Hasskommentar auf der Facebook-Seite des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses Legida veröffentlicht. Jung stellte Strafantrag. Der Angeklagte hatte zunächst gegen einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen à 23 Euro Einspruch eingelegt.
Während der Verhandlung am Montag zog er jedoch den Einspruch zurück, so dass der Strafbefehl rechtskräftig wurde.