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Geldstrafe nach Mordaufruf gegen Oberbürgermeister Jung

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Das Amtsge­richt Leipzig hat gegen einen 43-Jährigen wegen eines Aufrufs zum Mord an Oberbür­ger­meister Burkhard Jung eine Geldstrafe verhängt. 1380 Euro muss der Angeklagte nun zahlen.

Der 43-Jährige hatte seinen Hasskom­mentar auf der Facebook-Seite des islam- und fremden­feind­li­chen Bündnisses Legida veröf­fent­licht. Jung stellte Straf­an­trag. Der Angeklagte hatte zunächst gegen einen Straf­be­fehl in Höhe von 60 Tages­sätzen à 23 Euro Einspruch einge­legt.

Während der Verhand­lung am Montag zog er jedoch den Einspruch zurück, so dass der Straf­be­fehl rechts­kräftig wurde.