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Gericht prüft Anklage gegen Polizisten zu Todesfall in Zwickauer Bankfiliale

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Fast zwei Jahre nach dem Tod eines Mannes in einer Bankfi­liale prüft das Landge­richt Zwickau die Zulas­sung einer Anklage gegen vier Polizisten. Wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, ist ein Gutachten in Auftrag gegeben worden. Darin solle die Frage geklärt werden, ob der Tod des Opfers durch das Festhalten der Beamten verur­sacht worden ist oder durch die „erheb­li­chen Vorer­kran­kungen“ des Mannes. Weiterhin steht infrage, ob der Tod des 27-Jährigen für die Polizisten vorher­sehbar war. Das Gutachten wird im September erwartet. Im Dezember hatte die Staats­an­walt­schaft Zwickau Anklage gegen die vier Polizisten wegen fahrläs­siger Tötung erhoben. Den Beamten wird vorge­worfen, im Juli 2015 den Mann über mehrere Minuten in Bauch­lage fixiert zu haben, ohne ihm Gelegen­heit zum freien Atmen zu geben. Der 27-Jährige sei daraufhin an Herz-Lungen-Versagen gestorben. Laut Staats­an­walt­schaft waren eine beste­hende Herzer­kran­kung sowie der Konsum von Drogen und Medika­menten mitur­säch­lich für den Tod. Zuvor soll der 27-Jährige an einem Geldau­to­maten randa­liert haben. Nach Angaben der Staats­an­walt­schaft hatte sich der sehr musku­löse und äußerst aggressiv aufge­tre­tene Mann in der Bank gegen einen polizei­li­chen Platz­ver­weis zur Wehr gesetzt. Die Polizisten hätten ihn daraufhin überwäl­tigt und zu Boden gebracht.