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Getötetes Mädchen (7): Staatsanwaltschaft startet Todesermittlungsverfahren

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Nach dem tragischen Tod einer 7-Jährigen in Leipzig hat die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei soll geklärt werden, ob außer ihrer Schwester andere Personen möglicherweise eine Mitschuld tragen. Und ob dies eine strafrechtliche Relevanz habe. Unter anderem werde geprüft, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten. Die 13-jährige hatte letzten Freitag mehrfach mit einem Messer auf ihre jüngere Schwester eingestochen. Strafmündig ist man in Deutschland aber erst ab einem Alter von 14 Jahren.