Grimma - Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Das Amtsgericht Grimma hat einen 30-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann für den Tod zweier Menschen im September 2014 verantwortlich ist, wie eine Sprecherin sagte. Eine junge Frau und ein junger Mann starben, als der Autofahrer auf der Autobahn 14 bei Brandis (Landkreis Leipzig) auf deren Leichtkraftrad auffuhr. Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe einen Lastwagen überholt und beim Einscheren das Leichtkraftrad nicht gesehen. Nicht geklärt werden konnte, ob das Rücklicht des Zweirades zum Zeitpunkt des Unfalls brannte. Allerdings hielt die Richterin dem Angeklagten vor, er habe zumindest gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, weil er nicht bremsbereit gewesen sei. Während der Verhandlung waren auch die Eltern der Unfallopfer anwesend. Die Familie der gestorbenen Frau trat als Nebenkläger auf. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Angehörigen. Als Bewährungsauflage muss er 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.