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Grimma - Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Das Amtsge­richt Grimma hat einen 30-jährigen Autofahrer wegen fahrläs­siger Tötung zu einer Freiheits­strafe von neun Monaten verur­teilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann für den Tod zweier Menschen im September 2014 verant­wort­lich ist, wie eine Sprecherin sagte. Eine junge Frau und ein junger Mann starben, als der Autofahrer auf der Autobahn 14 bei Brandis (Landkreis Leipzig) auf deren Leicht­kraftrad auffuhr. Der Beschul­digte sagte vor Gericht, er habe einen Lastwagen überholt und beim Einscheren das Leicht­kraftrad nicht gesehen. Nicht geklärt werden konnte, ob das Rücklicht des Zweirades zum Zeitpunkt des Unfalls brannte. Aller­dings hielt die Richterin dem Angeklagten vor, er habe zumin­dest gegen seine Sorgfalts­pflicht verstoßen, weil er nicht brems­be­reit gewesen sei. Während der Verhand­lung waren auch die Eltern der Unfall­opfer anwesend. Die Familie der gestor­benen Frau trat als Neben­kläger auf. In seinem Schluss­wort entschul­digte sich der Angeklagte bei den Angehö­rigen. Als Bewäh­rungs­auf­lage muss er 600 Euro an eine gemein­nüt­zige Einrich­tung zahlen.