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Grimmaer Oberbürgermeister muss wegen Baumfällaktion vor Gericht

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Wegen einer umstrit­tenen Baumfäll­ak­tion muss sich der Oberbür­ger­meister von Grimma, Matthias Berger, Ende April vor Gericht verant­worten. Die Staats­an­walt­schaft wirft dem Stadt­chef eine leicht­fer­tige Gefähr­dung schutz­be­dürf­tiger Gebiete vor. Berger hatte 2014 veran­lasst, dass im Grimmaer Stadt­wald umsturz­ge­fähr­dete Bäume abgeholzt werden. Der Oberbür­ger­meister sieht das als Beitrag zum vorbeu­genden Hochwas­ser­schutz, die Staats­an­walt­schaft hält es für eine Straftat.  Das Amtsge­richt Grimma erließ einen Straf­be­fehl. Berger sollte eine Geldstrafe von 14 000 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein, so dass es nun zu einer Haupt­ver­hand­lung kommt.