Grimmaer Oberbürgermeister muss wegen Baumfällaktion vor Gericht
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Wegen einer umstrittenen Baumfällaktion muss sich der Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, Ende April vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Stadtchef eine leichtfertige Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete vor. Berger hatte 2014 veranlasst, dass im Grimmaer Stadtwald umsturzgefährdete Bäume abgeholzt werden. Der Oberbürgermeister sieht das als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz, die Staatsanwaltschaft hält es für eine Straftat. Das Amtsgericht Grimma erließ einen Strafbefehl. Berger sollte eine Geldstrafe von 14 000 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein, so dass es nun zu einer Hauptverhandlung kommt.