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Grimmas Oberbürgermeister muss Geldstraße zahlen

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Das Amtsge­richt Grimma hat am Montag-Morgen gegen den Oberbür­ger­meister von Grimma Matthias Berger eine Geldstrafe verhängt. Er muss insge­samt 70 Tages­sätze à 145 Euro zahlen. Ende Oktober hatte das Gericht ihn bereits zu einer Geldstrafe von 70 Tages­sätzen à 200 Euro verur­teilt. Berger hatte dagegen aber Einspruch einge­legt, da dies seiner wirtschaft­li­chen Situa­tion nicht angemessen sei, so ein Gerichts­spre­cher. Darüber hinaus prüft nun die Verwal­tungs­be­hörde, ob Berger seinen Jagdschein abgeben muss, da er sich mit seiner Straftat grob fahrlässig verhalten habe, so das Gericht weiter. Im vergan­genen Jahr hatte der Oberbür­ger­meister im Grimmaer Stadt­wald für den Hochwas­ser­schutz Bäume fällen lassen.