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H & M Geiselnehmer legt Revision ein

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H & M Geisel­nehmer legt Revision gegen Urteil ein. Nach Medien­be­richten ist der 42-Jährige mit der mündli­chen Begrün­dung seines Urteils nicht einver­standen. Das Gericht hatte ihn wegen einer zeitwei­ligen wahnhaften Psychose für schuld­un­fähig erklärt und zu 5 Jahre Maßre­gel­vollzug auf Bewäh­rung verur­teilt. Laut Vertei­di­gung ist die Störung aber völlig ausge­heilt und eine solche Unter­brin­gung selbst auf Bewäh­rung nicht erfor­der­lich. Nun soll noch das schrift­liche Urteil abgewartet werden, um über den Fortgang der Revision zu entscheiden.