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Handel rechnet mit Gutschein- und Umtauschwelle

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Eine neue Krawatte für Papa, ein Wellness-Paket für die Mutti und die neue Handy­hülle für den Sohne­mann. Vielleicht ist das ein oder andere Weihnachts­ge­schenk in diesem Jahr nicht so gut angekommen oder lag doppelt unter`m Weihnachts­baum.Heute werden in den sächsi­schen Innen­städten viele Kunden versu­chen, Geschenke umzutau­schen. Dabei gilt: Der Händler muss nicht, er kann die Ware zurück­nehmen. Wichtig: ohne Kassenbon kein Umtausch! Auch die Origi­nal­ver­pa­ckung muss noch vorhanden sein.