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Hebamme wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

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Vor dem Amtsge­richt muss sich ab heute eine Leipziger Hebamme wegen fahrläs­siger Tötung verant­worten. Nach Meinung der Staats­an­walt­schaft trägt die 49-Jährige Mitschuld am Tod eines ungebo­renen Kindes. Im September 2008 war die Mutter des Babys mit starken Schmerzen in die Univer­si­täts­frau­en­klinik gegangen. Die Angeklagte nahm die Frau, die in der 35. Schwan­ger­schafts­woche war, aber offenbar nicht ernst. Erst nach mehreren Unter­su­chungen rief sie einen Arzt dazu, doch da war es schon zu spät. Das Baby, das schlie­ß­lich per Notkai­ser­schnitt geholt wurde, hatte bereits einen Hirntod erlitten. Für den Prozess sind fünf Verhand­lungs­tage angesetzt, das Urteil wird voraus­sicht­lich am 20. Oktober fallen. Der Hebamme drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.