Hebamme wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Vor dem Amtsgericht muss sich ab heute eine Leipziger Hebamme wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft trägt die 49-Jährige Mitschuld am Tod eines ungeborenen Kindes. Im September 2008 war die Mutter des Babys mit starken Schmerzen in die Universitätsfrauenklinik gegangen. Die Angeklagte nahm die Frau, die in der 35. Schwangerschaftswoche war, aber offenbar nicht ernst. Erst nach mehreren Untersuchungen rief sie einen Arzt dazu, doch da war es schon zu spät. Das Baby, das schließlich per Notkaiserschnitt geholt wurde, hatte bereits einen Hirntod erlitten. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt, das Urteil wird voraussichtlich am 20. Oktober fallen. Der Hebamme drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.