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Hebammen-Prozess: Staatsan­waltschaft geht in Revision

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Der Fall um den Tod eines ungebo­renen Kindes an der Uniklinik könnte noch einmal neu aufge­rollt werden. Laut Medien­be­richten hat die Staats­an­walt­schaft Berufung gegen das Urteil einge­legt. Eine 49-jährige Hebamme war letzte Woche vom Amtsge­richt wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verur­teilt worden. Die Staats­an­walt­schaft hatte für 6.000 Euro wegen fahrläs­siger Tötung gefor­dert.