Hebammen-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Revision
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Der Fall um den Tod eines ungeborenen Kindes an der Uniklinik könnte noch einmal neu aufgerollt werden. Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Eine 49-jährige Hebamme war letzte Woche vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für 6.000 Euro wegen fahrlässiger Tötung gefordert.