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Herrenlose Grundstücke – Verwaltung muss Stadträten uneingeschränkte Akteneinsicht gewähren

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Erfolg für den Leipziger Stadtrat im Skandal um herren­lose Grund­stücke in Leipzig. Oberbür­ger­meister Burkhard Jung muss den Fraktionen auf Wunsch unein­ge­schränkte Akten­ein­sicht gewähren. Das geht aus einem Schreiben der Landes­di­rek­tion hervor. Der OBM wollte die Akten­ein­sicht nur unter bestimmten Bedin­gungen gewähren, unter anderem sollten die Stadt­räte verpflichtet werden, nicht alle Details mit ihren Kollegen zu bespre­chen. Dies sei aller­dings unzulässig, so die Landes­di­rek­tion. In der 90er Jahren hatte die Stadt mehrere angeb­lich herren­lose Grund­stücke verkauft, ohne nach den recht­li­chen Eigen­tü­mern zu suchen. Derzeit werden etwa 750 Fälle geprüft.