Herrenlose Grundstücke – Verwaltung muss Stadträten uneingeschränkte Akteneinsicht gewähren
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Erfolg für den Leipziger Stadtrat im Skandal um herrenlose Grundstücke in Leipzig. Oberbürgermeister Burkhard Jung muss den Fraktionen auf Wunsch uneingeschränkte Akteneinsicht gewähren. Das geht aus einem Schreiben der Landesdirektion hervor. Der OBM wollte die Akteneinsicht nur unter bestimmten Bedingungen gewähren, unter anderem sollten die Stadträte verpflichtet werden, nicht alle Details mit ihren Kollegen zu besprechen. Dies sei allerdings unzulässig, so die Landesdirektion. In der 90er Jahren hatte die Stadt mehrere angeblich herrenlose Grundstücke verkauft, ohne nach den rechtlichen Eigentümern zu suchen. Derzeit werden etwa 750 Fälle geprüft.