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HIV-Kranker wegen schwerem sexuellen Missbrauch verurteilt

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Wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes ist ein HIV-kranker Mann vom Chemnitzer Landge­richt zu 2 Jahren und neun Monaten Haft verur­teilt worden. Der 33-Jährige gestand, dass er sich im November letzten Jahres in einer Schwimm­halle in Annaberg-Buchholz an einem Jungen vergangen hat. Er hatte den Achtjäh­rigen an der Rutsche kennen­ge­lernt und später in einer Toilette missbraucht. Unter Tränen entschul­digte sich der Mann bei seinem Opfer. Glück­li­cher­weise wurde der Junge von dem Täter nicht angesteckt.Gleich zu Prozess­auf­takt legte der Mann ein vollum­fäng­li­ches Geständnis ab. Dafür hatte ihm der Richter zvor mildernde Umstände in Aussicht gestellt. In seiner Erklä­rung sprach der Angeklagte, der wegen Betrugs, Hehlerei und Diebstahl mehfach vorbe­straft ist, von einer „Spont­an­tat“. Er könne es sich nicht erklären - und es tue ihm unend­lich leid. Er habe den Jungen auf der Rutsche kennen­ge­lernt, als er das Schwimmbad in Annaberg besuchte. Sozuagen spiele­risch erschlich er sich das Vertrauen des Achtjäh­rigen - und missbrauchte ihn anschlie­ßend. Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten sein Geständnis. Damit habe er dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart. Hinzu kommt, daß bei dem Mann glück­li­cher­weise nur eine geringe Virus­last nachge­wiesen worden, sie liegt laut Gutachen unter­halb der Nachweis­grenze. Auch das berück­sich­tigten die Richter bei ihrer Urteils­fin­dung. Ebenso, daß der Mann trotz eines langen Vorstra­fen­re­gis­ters bisher keine ähnli­chen Delikte begangen hat. Trotzdem, so die Richter, sei hier auf schwerste Weise ein Kind mißbraucht worden - deshalb sei eine Strafe von knapp drei Jahren angemessen. Ohne Geständnis wäre es deutlich mehr geworden.