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Hobbywinzer benötigen keine Genehmigung für Weinanbau

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Hobbywinzer dürfen am Störmthaler See gemeinsam Wein anbauen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit ist ein jahrelanger Streit zwischen Hobbywinzern und dem Freistaat beendet.

Die Winzer, die sich in einem Verein zusammengeschlossen haben, wollen zum Eigenverbrauch Weinreben an einem Böschungsufer des Störmthaler Sees  anbauen - jeder auf Parzellen von weniger als 100 Quadratmetern. Sie beriefen sich auf das EU-Weinrecht, das den Hobbyweinbau auf bis zu 1000 Quadratmetern genehmigungsfrei gestattet.

Der Freistaat wollte den Anbau jedoch nicht zulassen. In den Vorinstanzen hatte er Recht bekommen.