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Immobilienfrage geklärt - Neuer Strafsenat des BGH in Leipzig kommt im Februar

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 Schon seit 2018 ist klar, dass der Bundesgerichtshof zwei neue Senate bekommt. Ein Zivilsenat in Karlsruhe wurde schon im vorigen Herbst errichtet. Jetzt geht es auch mit dem Strafsenat in Leipzig voran.

Nach längeren Schwierigkeiten bei der Immobiliensuche nimmt der zusätzliche Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig jetzt konkrete Form an. Der 6. Strafsenat wird zum 15. Februar eingerichtet, wie BGH-Sprecherin Dietlind Weinland auf Anfrage mitteilte. Die Bundesrichter sollen in das gleiche Gebäude im Stadtteil Plagwitz einziehen, in dem derzeit schon der 5. Strafsenat untergebracht ist.

Um dafür genug Platz zu schaffen, wird die Dienststelle des Generalbundesanwalts (GBA) von dort in ein anderes Domizil verlegt. Die Suche nach einem geeigneten Gebäude hatte sich hingezogen. Beim GBA gibt es quasi spiegelbildlich zu jedem BGH-Strafsenat ein Revisionsreferat.

Der 5. und der 6. Strafsenat werden zusammen 35 Mitarbeiter haben, wie Weinland erklärte. Dazu zählen die Richter und weiteres Personal. Die genaue Besetzung des neuen Senats werde vom Präsidium des Bundesgerichtshofs Ende Januar beschlossen.

Die Leipziger Senate sind Außensenate des Bundesgerichtshofs, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat. Der BGH ist das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht. Er überprüft Urteile der unteren Instanzen und klärt Grundsatzfragen. Der BGH ist stark belastet, Präsidentin Bettina Limperg mahnt seit längerem eine Entlastung bei den Fallzahlen an.

Die Haushälter des Bundestages hatten schon 2018 die Stellen für zwei neue Senate bewilligt - einen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig. Der XIII. Zivilsenat in Karlsruhe war bereits zum 1. September 2019 errichtet worden.

An seine Existenz war auch der Ausbau des BGH-Standorts in Leipzig gekoppelt. Der Bundestag hatte schon 1992 eine sogenannte Rutschklausel beschlossen. Sie besagt, dass für jeden zusätzlichen Zivilsenat in Karlsruhe ein weiterer Außensenat in Leipzig dazu kommen muss.

Wofür der 6. Strafsenat genau zuständig sein wird, muss noch festgelegt werden. Der 5. Strafsenat befasst sich bislang mit Revisionen gegen Berliner Urteile sowie aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Brandenburg, Bremen, Dresden, Hamburg, Saarbrücken und Schleswig. (dpa)