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Immunität von Frauke Petry soll aufgehoben werden

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Der Weg zur Anklage gegen Frauke Petry ist frei. Der Immuni­täts­aus­schuss im Landtag hat die Aufhe­bung der Immunität der AfD-Chefin empfohlen. Die endgül­tige Entschei­dung soll Ende des Monats im Landtag fallen. Die Staats­an­walt­schaft ermit­telt gegen Petry wegen des Verdachts des Meineids. Sie soll vor dem Wahlprü­fungs­aus­schuss falsche Angaben gemacht haben. Petry hat norma­ler­weise als Landtags­ab­ge­ord­nete einen Schutz vor Straf­ver­fol­gung – die sogenannte Immunität. Damit die Staats­an­walt­schaft ermit­teln und Anklage erheben kann, muss diese aufge­hoben werden.