++ EIL ++

Innenministerium erklärt Bürgerbegehen zur Privatisie­rungsbremse für unzulässig

Zuletzt aktualisiert:

Das Bürger­be­gehren zur Priva­ti­sie­rungs­bremse in Leipzig ist unzulässig. Nach Meinung der Rechts­auf­sichts­be­hörde verstößt es gegen die Sächsi­sche Gemein­de­ord­nung. Demnach fasst der Gemein­derat Beschlüsse grund­sätz­lich mit einfa­cher Mehrheit. Die Initia­tive will den Verkauf kommu­nalen Eigen­tums erschweren und nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit erlauben. Die Verwal­tung schließt sich der Meinung des Innen­mi­nis­te­riums an. Letzt­end­lich entscheide jedoch der Stadtrat. Sollte der Stadtrat gegen das Bürger­be­gehren stimmen, will die Initia­tive recht­liche Schritte einleiten. Die Initia­toren des Bürger­be­geh­rens hatten im August fast 22.000 gültige Unter­schriften bei der Verwal­tung einge­reicht.