Innenministerium erklärt Bürgerbegehen zur Privatisierungsbremse für unzulässig
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Das Bürgerbegehren zur Privatisierungsbremse in Leipzig ist unzulässig. Nach Meinung der Rechtsaufsichtsbehörde verstößt es gegen die Sächsische Gemeindeordnung. Demnach fasst der Gemeinderat Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Die Initiative will den Verkauf kommunalen Eigentums erschweren und nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit erlauben. Die Verwaltung schließt sich der Meinung des Innenministeriums an. Letztendlich entscheide jedoch der Stadtrat. Sollte der Stadtrat gegen das Bürgerbegehren stimmen, will die Initiative rechtliche Schritte einleiten. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten im August fast 22.000 gültige Unterschriften bei der Verwaltung eingereicht.