Jetzt ist es beschlossen: Waffenverbotszone an Eisenbahnstraße aufgehoben
Sieben Wochen nach Eröffnung des neuen Polizeipostens an der Eisenbahnstraße ist auch die vor Jahren dort eingerichtete Waffenverbotszone aufgehoben worden. Das hat das Regierungskabinett in Dresden am Dienstag beschlossen, wie uns Innenminister Armin Schuster am Mittwoch sagte. „Damit liefern wir schlussendlich das, was vor Jahren vom Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und dem damaligen Innenminister beschlossen wurde“, so Schuster.
„Die Schilder werden demnächst abgebaut“
Die entsprechenden Hinweisschilder sollen demnächst abgebaut werden, erklärte Schuster weiter. Die Errichtung des Polizeipostens sei die wichtigste Voraussetzung dafür gewesen. „Aber das heißt nicht, und das will ich gleich mal sagen, dass sich für die Polizei und ihre Kontrollmöglichkeiten dort irgendetwas ändert.“ Die intensiven Kontrollen würden wegen des weiter bestehenden Kriminalitätsschwerpunktes bleiben.
Leipzigs Polizeipräsident René Demmler: „Als die Waffenverbotszone vor einigen Jahren eingerichtet wurde, gab es ja hier sehr schwere Auseinandersetzungen. Das war der Grund für die Einrichtung.“ Untersuchungen der sächsischen Polizei-Hochschule und der Uni Leipzig hätten anschließend gezeigt, dass die Zone Wirkung entfaltet habe. „Diese Art der Auseinandersetzungen wurden geringer.“
Allerdings habe sich auch gezeigt, dass die Zone „für die gesamte sonstige Kriminalität kaum positive Auswirkungen hatte“, so Demmler weiter. Deshalb sei die Aufhebung nun der richtige Schritt. „Wir schauen uns die Entwicklung aber natürlich weiter an.“
Die Zone existierte fast sieben Jahre
Am 5. November 2018 war die Waffenverbotszone auf Deutschlands angeblich gefährlichster Straße eingerichtet worden. Seitdem galt auf einem rund 70 Fußballfelder großen Areal rund um die Eisenbahnstraße ein Verbot von Schusswaffen, Messern, Reizsprühgeräten sowie anderen gefährlichen Gegenständen wie Elektroschockern oder Baseballschlägern. Die Polizei durfte in dem Bereich verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Bei Verstößen drohten Bußgelder bis zu 10.000 Euro.