JVA-Beamter legt Berufung gegen Urteil nach Neonazi-Krawallen ein
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Im Prozess um die Beteiligung eines JVA-Beamten an den Neonazi-Krawallen 2016 in Connewitz haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes eingelegt. Dies hat das Gericht heute mitgeteilt.
Der heute 36-Jährige war Anfang Februar wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In der nächsten Instanz muss nun das Landgericht entscheiden.
Wird das Urteil bestätigt, muss der bereits suspendierte Beamte aus dem Staatsdienst ausscheiden.