Karstadt-Kündigung für ungültig erklärt
Das Arbeitsgericht Leipzig hat erstmalig die Kündigung einer Karstadt-Mitarbeiterin für unwirksam erklärt. Laut einem Sprecher des Arbeitsgerichts, hat die Kammer so entschieden, da kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt. Es werde allerdings damit gerechnet, dass Karstadt Berufung einlegt und in zweiter Instanz das Sächsische Landesarbeitsgericht über die Kündigung entscheiden muss. Sollte auch da die Kündigung für unwirksam erklärt werden, könnte die ehemalige Mitarbeiterin mit einer Nachzahlung seitens Karstadt rechnen. Diese Entscheidung des Arbeitsgerichts hat allerdings keinen Einfluss auf andere Verfahren, da verschiedene Kammern entscheiden und Tatsachen unterschiedlich vorgetragen werden. Aktuell gibt es beim Arbeitsgericht über 50 laufende Verfahren - Nächste Woche geht es mit den nächsten Verhandlungen weiter.