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Kein Schadenersatz wegen fehlender Kita-Plätze

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Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz gefunden haben, haben keinen Anspruch auf Schaden­er­satz. Das hat das Oberlan­des­ge­richt Dresden entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kita-Plätzen in Leipzig keinen Betreu­ungs­platz für ihre Klein­kinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Sie verlangten von der Stadt Schaden­er­satz für den Verdienst­aus­fall.  Das OLG entschied nun, dass die Stadt zwar ihre Amtspflicht zur Bereit­stel­lung von Kita-Plätzen verletzt habe. Aber nicht die Eltern und ihr Wunsch nach Berufs­tä­tig­keit seien vom Gesetz geschützt, sondern die Kinder und ihr Anspruch auf frühkind­liche Förde­rung. Gegen die Urteile kann Revision beim Bundes­ge­richtshof einge­legt werden. (Az.: 1 U 319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15)