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Keine betriebs­bedingten Kündigungen bei städtischen Unternehmen bis 2018

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Aufatmen bei den Angestellten von städti­schen Unter­nehmen: nach einem Beschluss im Stadtrat können sie bis 2018 nicht betriebs­be­dingt gekün­digt werden. Der Entschei­dung voraus­ge­gangen war eine Petition mit rund 1.000 Unter­schriften, die grund­sätz­lich Entlas­sungen verhin­dern sollte. Auf Anregung von Oberbür­ger­meister Jung wurde die zeitliche Begren­zung einge­fügt. Er befürchtet andern­falls millio­nen­schwere Folgen für die Stadt. Ende 2017 soll dann erneut geprüft werden, ob dieses Verfahren weiter­ge­führt wird.   Zuschüsse für Beschäf­ti­gungs­pro­jekte von freien Trägern erhöhtFreie Träger können künftig mehr Geld bei der Beschäf­ti­gung für Langzeit­ar­beits­lose beantragen. Insge­samt stellt die Stadt weitere 300.000 Euro zur Verfü­gung. Dem hat die Ratsver­samm­lung jetzt zugestimmt. Auch beschlossen: Die Mensa am Engels­dorfer Gymna­sium bekommt 25.000 Euro, um die Essens­ver­sor­gung der Schüler zu verbes­sern. Zudem hat sich der Stadtrat gegen die Notwen­dig­keit eines Dialog­fo­rums in Schleußig ausge­spro­chen. Das Baude­zernat prüft derzeit die Einbahn­stra­ßen­re­ge­lung und die Parksi­tua­tion. Die Bürger können sich dann im Herbst wieder in die Diskus­sion einbringen.Verkauf von Wassergut Canitz abgewendetDas Wassergut Canitz bleibt in kommu­naler Hand. Das hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Kommu­nal­wahl beschlossen. Eine Prüfung hatte ergeben, dass sich der Verkauf nicht lohnen würde. Die Leipziger Versor­gungs- und Verkehrs­ge­sell­schaft muss ab 2015 jedes Jahr 10 Millionen Euro einsparen. Deshalb ist der Verkauf des Wasser­gutes geprüft worden. Das war eine von der Landes­di­rek­tion erteilte Auflage zur Entschul­dung. Der Stadt­kon­zern LVV will nun vor allem über Syner­gie­ef­fekte bei den Betei­li­gungs­un­ter­nehmen Wasser­werke, Stadt­werke und Verkehrs­be­triebe Kosten reduzieren.