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Keine Ermittlungen gegen Legida-Gegner nach Selbstanzeigen

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Die Selbst­an­zeigen von 17 Gegnern des islam­kri­ti­schen Legida-Bündnisses haben keine straf­recht­li­chen Folgen. Die Staats­an­walt­schaft teilte mit, dass sie nicht ermit­teln wird. Die Betrof­fenen hatten die "Leipziger Erklä­rung 2015 - Legida den Platz nehmen!" unter­zeichnet, mit der sie zur Blockade eines Legida-Aufmarschs aufge­for­dert hatten. Die Staats­an­walt­schaft sieht darin keinen Aufruf zu Straf­taten. Gegen die Äußerungen der Politi­ke­rinnen Monika Lazar und Juliane Nagel wird aller­dings weiter ermit­telt. Sie hatten auf einer Presse­kon­fe­renz zur Blockade eines Legida-Aufmar­sches aufge­rufen.