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Keine Kopierkosten an sächsischen Schulen

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Im kommenden Schul­jahr sollen in Sachsen keine Kopier­kosten mehr erhoben werden. Hinter­grund ist ein Urteil des Oberver­wal­tungs­ge­richts. Das hatte einer Mutter aus Königs­wartha recht gegeben. Sie hatte geklagt, weil sie die Kopier­kosten für ihre zwei schul­pflich­tigen Kinder nicht übernehmen wollte. Laut dem Urteil können auch Schul­bü­cher und Taschen­rechner weiterhin kostenlos ausge­liehen werden. Für alle anderen Schul­ma­te­ria­lien müssen die Eltern aufkommen.