Keine Revision im Shiny Flakes Prozess
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Im sogenannten Shiny-Flakes Prozess hat die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt. Auch wenn die Anklagebehörde vor dem Landgericht eine Jugendstrafe von acht Jahren und acht Monaten gefordert, hat sie gegen das Urteil auf Rechtsmittel verzichtet, so die LVZ. Der 21-Jährige hatte mehrere Tonne Drogen über eine Internetplattform aus seinem Kinderzimmer heraus verkauft. Er wurde am vergangenen Montag zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.