++ EIL ++

Keine Revision im Shiny Flakes Prozess

Zuletzt aktualisiert:

Im sogenannten Shiny-Flakes Prozess hat die Staats­an­walt­schaft keine Revision einge­legt. Auch wenn die Ankla­ge­be­hörde vor dem Landge­richt eine Jugend­strafe von acht Jahren und acht Monaten gefor­dert, hat sie gegen das Urteil auf Rechts­mittel verzichtet, so die LVZ. Der 21-Jährige hatte mehrere Tonne Drogen über eine Inter­net­platt­form aus seinem Kinder­zimmer heraus verkauft. Er wurde am vergan­genen Montag zu einer Jugend­strafe von sieben Jahren verur­teilt.