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Kinderbetreuung in Sachsen im Lockdown
Ab kommenden Montag bleiben die Schulen und Kitas in Sachsen geschlossen. Eine Notbetreuung ist an Kindergärten und für Grundschüler im Hort gesichert, allerdings nur wenn Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Das hat das sächsische Sozialministerium mitgeteilt.
Dazu zählen zum Beispiel medizinisches Personal, Polizei und Rettungsdienst. Eine genaue Auflistung der systemrelevanten Berufe soll am Freitag mit der neuen Corona-Schutzverordnung veröffentlicht werden.
Darüber hinaus hat das Sächsische Staatsministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr die wichtigsten Fragen rund um die Kinderbetreuung beantwortet:
Wie kann ich die Kinderbetreuung sicherstellen?
Generell sollten sich betroffene Eltern an ihre Arbeitgeber wenden und versuchen und mit ihm eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kinderbetreuung kann beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Urlaubstagen oder den Abbau von Überstunden gewährleistet werden.
Kann mir der Arbeitgeber wegen der Kinderbetreuung kündigen?
Nein. Wegen einer notwendigen Kinderbetreuung kann keinem Arbeitnehmer und keiner Arbeitnehmerin gekündigt werden. Wenn eine Schule oder eine Kita von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wird und Homeschooling stattfindet, haben Unternehmen die Möglichkeit, bei der Landesdirektion Lohnersatzleistungen zu beantragen - dafür, dass ihre Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können.
Entsprechende Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie im „FAQ - Entschädigung für Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, und Eltern von behinderten Kindern aufgrund der Schließung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung“ der Landesdirektion unter diesem Link.
