„King Abode“ aus Bautzen hat kein Recht auf Asyl
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„King Abode“ muss nach Hause. Der mit einem Aufenthaltsverbot in Bautzen belegte Libyer hat kein Recht auf Asyl in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Dresden wies seine Klage auf Anerkennung als Flüchtling ab. Er kann allerdings noch Berufung einlegen.
Der 21-Jährige, der sich selbst als „King Abode“ bezeichnet„, war wiederholt in Auseinandersetzungen in Bautzen verwickelt gewesen. Daraufhin hatte die Stadt ihn zur unerwünschten Person erklärt. Er lebt derzeit an einem unbekannten Ort im Landkreis Bautzen.