Kino.to-Urteil könnte weitere Prozesse vereinfachen
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Die Verurteilung des Chefs des illegalen Filmportals Kino.to spielt der Film- und Musikindustrie in die Karten. Laut der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen“ wurde damit vom Leipziger Landgericht erstmals ein Werbetreibender schuldig gesprochen. Davon gehe ein wichtiges Signal für andere Anbieter vergleichbarer Internetseiten aus. Der 39-jährige Leipziger Dirk B. war am Donnerstag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Über „kino.to“ konnten Nutzer etwa 135.000 Raubkopien von Filmen und Serien finden. B. selbst verdiente Millionen durch Werbung auf der Website.