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Kino.to-Urteil könnte weitere Prozesse vereinfachen

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Die Verur­tei­lung des Chefs des illegalen Filmpor­tals Kino.to spielt der Film- und Musik­in­dus­trie in die Karten. Laut der „Gesell­schaft zur Verfol­gung von Urheber­rechts­ver­let­zun­gen“ wurde damit vom Leipziger Landge­richt erstmals ein Werbe­trei­bender schuldig gespro­chen. Davon gehe ein wichtiges Signal für andere Anbieter vergleich­barer Inter­net­seiten aus. Der 39-jährige Leipziger Dirk B. war am Donnerstag zu vierein­halb Jahren Haft verur­teilt worden. Über „kino.to“ konnten Nutzer etwa 135.000 Raubko­pien von Filmen und Serien finden. B. selbst verdiente Millionen durch Werbung auf der Website.