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Kita-Erzieherinnen müssen nach Unglück am Bautzner Stausee Geldstrafe zahlen

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Nach dem tragi­schen Stausee-Uglück in Bautzen müssen drei Kita-Erzie­he­rinnen eine Geldstrafe wegen fahrläs­siger Körper­ver­let­zung zahlen. Zwei Frauen haben Straf­be­fehle in Höhe von 3.000 Euro bekommen. Die dritte muss wegen gerin­gerer Mitschuld 500 Euro zahlen. Laut Staats­an­walt­schaft sind sie ihrer Aufsichts­pflicht nicht ausrei­chend nachge­kommen. Ein dreijäh­riges Mädchen war dem Kita-Ausflug vor Ostern ins Wasser gefallen und mußte wieder­be­lebt werden. Die drei Erzie­he­rinnen waren mit insge­samt 40 Kindern am Stausee unter­wegs gewesen. Jetzt gibt es solche Ausflüge nur noch, wenn ausrei­chend Begleit­per­sonen mit dabei sind.