Kita-Erzieherinnen müssen nach Unglück am Bautzner Stausee Geldstrafe zahlen
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Nach dem tragischen Stausee-Uglück in Bautzen müssen drei Kita-Erzieherinnen eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Zwei Frauen haben Strafbefehle in Höhe von 3.000 Euro bekommen. Die dritte muss wegen geringerer Mitschuld 500 Euro zahlen. Laut Staatsanwaltschaft sind sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Ein dreijähriges Mädchen war dem Kita-Ausflug vor Ostern ins Wasser gefallen und mußte wiederbelebt werden. Die drei Erzieherinnen waren mit insgesamt 40 Kindern am Stausee unterwegs gewesen. Jetzt gibt es solche Ausflüge nur noch, wenn ausreichend Begleitpersonen mit dabei sind.