Klage abgelehnt - weiterhin Nachtflüge am Flughafen Leipzig-Halle
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Die Nachtflüge am Flughafen Leipzig-Halle werden nicht weiter eingeschränkt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstnachmittag entschieden. Damit wurde eine erneute Klage von Anwohnern, die in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle wohnen, abgelehnt. Sie beriefen sich diesmal auf Studien, wonach der nächtliche Fluglärm gesundsheitschädigend sei. Das Gericht stimmte dem nicht zu. Der Planfeststellungsbeschluss, der den Betrieb des Flughafens regele, könne nicht mehr angegriffen werden, urteilte das Gericht. Dies betreffe auch die darin festgelegten Grenzwerte für Fluglärm. Bereits seit mehreren Jahren versuchen Anwohner Lärmbelästigung durch Nachtflüge zu verringern, bisher allerdings ohne Erfolg.