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Klage abgelehnt - weiterhin Nachtflüge am Flughafen Leipzig-Halle

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Die Nacht­flüge am Flughafen Leipzig-Halle werden nicht weiter einge­schränkt. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt am Donnerst­nach­mittag entschieden. Damit wurde eine erneute Klage von Anwoh­nern, die in der Nähe des Flugha­fens Leipzig/Halle wohnen, abgelehnt. Sie beriefen sich diesmal auf Studien, wonach der nächt­liche Fluglärm gesunds­heitschä­di­gend sei. Das Gericht stimmte dem nicht zu. Der Planfest­stel­lungs­be­schluss, der den Betrieb des Flugha­fens regele, könne nicht mehr angegriffen werden, urteilte das Gericht. Dies betreffe auch die darin festge­legten Grenz­werte für Fluglärm.  Bereits seit mehreren Jahren versu­chen Anwohner Lärmbe­läs­ti­gung durch Nacht­flüge zu verrin­gern, bisher aller­dings ohne Erfolg.