Klagen gegen OBM-Wahl in Leipzig scheitern vor dem Verwaltungsgericht
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Das Verwaltungsgericht hat die Anfechtungen der Oberbürgermeisterwahl in Leipzig zurückgewiesen. Nach Auffassung der Kammer mussten die Klagen schon aus formellen Gründen scheitern. Dem Einspruch waren nicht genügend Wahlberechtigte beigetreten – mindestens 100 wären nötig gewesen. Die zweite Klage eines Mannes, der sich hatte zur Wahl aufstellen lassen wollen, wurde ebenfalls abgeschmettert. Ihm hatten die geforderten 240 Unterstützerunterschriften gefehlt. Nun dürfte einer Vereidigung Burkhard Jungs in seiner neuen Amtszeit nichts mehr im Wege stehen.