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Klagen gegen OBM-Wahl in Leipzig scheitern vor dem Verwaltungsgericht

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Das Verwal­tungs­ge­richt hat die Anfech­tungen der Oberbür­ger­meis­ter­wahl in Leipzig zurück­ge­wiesen. Nach Auffas­sung der Kammer mussten die Klagen schon aus formellen Gründen schei­tern. Dem Einspruch waren nicht genügend Wahlbe­rech­tigte beige­treten – mindes­tens 100 wären nötig gewesen. Die zweite Klage eines Mannes, der sich hatte zur Wahl aufstellen lassen wollen, wurde ebenfalls abgeschmet­tert. Ihm hatten die gefor­derten 240 Unter­stüt­zer­un­ter­schriften gefehlt. Nun dürfte einer Verei­di­gung Burkhard Jungs in seiner neuen Amtszeit nichts mehr im Wege stehen.